Skip to Content
Start/Blog/Datenschutz
Datenschutz

Warum alte Praxisrechner nicht einfach verschenkt werden dürfen

Alte Festplatten und Rechner zur Entsorgung

Ein ausgemusterter Praxis-PC landet schnell beim Mitarbeiter, in der Kleinanzeige oder im Elektroschrott. Das Problem: Auf der Festplatte liegen oft noch Patientendaten — und „einmal löschen" entfernt sie nicht. Damit wird die gut gemeinte Geste zum DSGVO-Risiko.

Das unterschätzte Risiko

Gesundheitsdaten gehören zur besonderen Kategorie personenbezogener Daten. Geraten sie über ein altes Gerät in fremde Hände, ist das eine meldepflichtige Datenpanne — mit allen Konsequenzen: Meldung an die Aufsichtsbehörde, Information der Betroffenen und möglichen Bußgeldern.

Das Tückische: Niemand merkt es. Der Rechner ist weg, scheinbar „leer", und das Risiko schlummert auf der Festplatte des neuen Besitzers. Sicherheitsforscher kaufen regelmäßig gebrauchte Datenträger und finden darauf hochsensible Daten — von Kontoauszügen bis zu medizinischen Akten.

Eine verschenkte Festplatte mit Patientendaten ist kein Akt der Großzügigkeit, sondern eine Datenpanne mit Anlauf.

Warum „Löschen" und „Formatieren" nicht reichen

Wenn Sie eine Datei löschen oder eine Festplatte formatieren, passiert technisch viel weniger, als der Name vermuten lässt. In der Regel wird nur der Verweis auf die Daten entfernt — eine Art Inhaltsverzeichnis. Die eigentlichen Daten bleiben physisch auf dem Datenträger und lassen sich mit frei verfügbaren Wiederherstellungs-Werkzeugen in Minuten zurückholen.

Erst wenn die Daten gezielt und vollständig überschrieben werden — bei modernen SSDs nach besonderen Verfahren — sind sie tatsächlich weg. Genau das leistet eine professionelle, zertifizierte Löschung.

So machen Sie es richtig

Für eine rechtssichere Entsorgung von Altgeräten haben sich drei Prinzipien etabliert:

  • Löschung nach DIN 66399 — dem anerkannten Standard für die Vernichtung von Datenträgern, abgestuft nach Schutzklassen.
  • Verschlüsseltes Löschzertifikat — für jedes Gerät ein Nachweis, den Sie bei einer Prüfung vorlegen können.
  • Lückenlose Dokumentation — welches Gerät wann und wie behandelt wurde.

Wir übernehmen das mit zertifizierter Software (Certus) — auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort, sodass die Daten Ihre Praxis nie verlassen. Wahlweise holen wir Geräte regelmäßig ab oder begleiten ganze Geräte-Rollouts inklusive Logistik. Alle Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur zertifizierten Datenlöschung. Sicher gelöschte Geräte können übrigens bedenkenlos weiterverwendet werden — das ist nicht nur konform, sondern auch nachhaltig.

Das Wichtigste in Kürze
  • Auf alten Praxisgeräten liegen oft noch Patientendaten — auch nach dem „Löschen".
  • Formatieren entfernt nur den Verweis, nicht die Daten; sie sind wiederherstellbar.
  • Sicher ist nur eine zertifizierte Löschung nach DIN 66399 mit Nachweis pro Gerät.

Häufige Fragen

Reicht es nicht, die Festplatte zu formatieren?

Nein. Beim Formatieren wird meist nur das Inhaltsverzeichnis entfernt — die Daten bleiben erhalten und lassen sich wiederherstellen. Sicher ist nur eine zertifizierte Löschung nach anerkanntem Standard.

Was ist DIN 66399?

Die Norm für die Vernichtung von Datenträgern. Sie definiert Schutzklassen und Sicherheitsstufen, nach denen Daten so gelöscht werden, dass eine Wiederherstellung praktisch ausgeschlossen ist.

Bekomme ich einen Nachweis über die Löschung?

Ja. Für jedes Gerät erhalten Sie ein Löschzertifikat — ein rechtssicherer Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, dass die Daten ordnungsgemäß entfernt wurden.

Altgeräte rechtssicher entsorgen

Zertifizierte Löschung nach DIN 66399 — mit Nachweis, auf Wunsch direkt bei Ihnen.

Mehr erfahren